Geschenke an Mitarbeiter und Kunden - die steuerfreien Grenzen
Steuerfreie Grenzen als Vorteil nutzen
Geschenke an Kunden, Mitarbeiter oder Partner können in vielen Fällen steuerfrei gewährt werden. Der Fiskus unterscheidet jedoch zwischen Arbeitnehmer und Kunden und setzt dafür unterschiedliche Freigrenzen fest. Wir geben einen kurzen Überblick über die steuerfreien Grenzen.
Geschenke an Arbeitnehmer: 50€ monatliche Sachbezugsfreigrenze
An den Arbeitnehmer oder Mitarbeiter gilt eine Freibetrag von 50€ (seit Januar 2022). Dies ist eine monatliche Sachbezugsfreigrenze.
Anlassbezogene Geschenke an Arbeitnehmer: 60€ Freigrenze
Persönliche Ereignisse werden als "anlassbezogen" anerkannt. Dies kann der Geburtstag, die Geburt des Kindes, die Hochzeit oder das Mitarbeiterjubiliäum sein. Weihnachten gilt hier nicht dazu. Die 60€ gelten inkl. Umsatzsteuer.
Geschenke an Kunden und Geschäftspartner: 35 € Freigrenze
Hier lässt sich der Kaufpreis absetzen, solange er bei weniger als 35 Euro pro beschenkter Person und Jahr liegt. Sobald der Preis dieses Limit übersteigt, kannst Du den Betrag nicht mehr als Betriebsausgabe verbuchen, nicht einmal den Anteil unter 35 Euro. Sofern das Unternehmen vorsteuerabzugsfähig ist gilt der Nettopreis.
Wir übernehmen keine Garantie und bitten Sie die geltenden Freigrenzen nochmals individuell zu prüfen.
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